Hinter der Entscheidung des OGH, einem Kärntner Elternpaar wegen einer angeborenen schweren Behinderung ihres nun sechseinhalbjährigen Kindes (Hydrocephalus, Wirbelsäulendefekt, Klumpfüsse), welche in der gynäkologischen Risikoambulanz bei einer Schwangerschaftsuntersuchung per Ultraschall nicht entdeckt worden war,