Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat am 7. Oktober 2010 in der Abstimmung über den Bericht zur Gewissensfreiheit mit dem Titel “Women’s access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious
objection” / „Zugang von Frauen zur gesetzlichen Gesundheitsfürsorge: das Problem der nicht reglementierten Verweigerung aus Gewissensgründen“ diesen abgelehnt – allerdings mit einem erschreckend knappen Abstimmungsergebnis.

Abstimmungsergebnis über die „Recommendation“:
Stimmberechtigte Abgeordnete der PV des ER .……….. 318
Anwesende Abgeordnete ……………………………………….. 110
Für die Empfehlung ………………………………………………… 51
Gegen die Empfehlung ……………………………………………. 56 !!
Enthaltung der Stimme …………………………………………….. 3

Für die Beurteilung des Abstimmungsergebnisses sei festzuhalten, dass unter den Gegenstimmen für die EMPFEHLUNG auch viele Befürworter der ursprünglichen Vorlage sind, welche jedoch nach der Behandlung der 89 Abänderungsanträgen mit den Veränderungen in der ursprünglichen Vorlage nicht mehr einverstanden waren.
Selbst die Berichterstatterin Frau Abgeordnete Christine McCAFFERTY (Großbritannien, Sozialdemokratische Fraktion) stimmte gegen ihre Vorlage !

Diese Entscheidung ist insgesamt ebenso erfreulich wie wichtig für Europas Ärztinnen und Ärzte, v.a. aber für die Träger der Krankenanstalten insbesondere der Ordensspitäler:

Eine Zustimmung zu dem Antrag hätte weitreichende Konsequenzen für Ärzte /-innen gehabt, die aus Gewissensgründen ethisch (höchst) bedenkliche medizinische Eingriffe, welche im jeweiligen Staat gesetzlich legitimiert worden sind, weiter abgelehnt hätten (wie Abtreibungen, Euthanasie, diverse Methoden der künstlichen Befruchtung einschließlich Präimplantationsdiagnostik). Insbesondere wären aber Krankenhäuser, deren Rechtsträger ethische Maßstäbe anlegen und so in jeweiligen Spital nicht alle gesetzlich möglichen Eingriffe auch „anbieten“, unter enormen politischen, ethischen, nicht zuletzt aber auch wirtschaftlichen Druck gekommen.

Bereits 2008 hatte man im Europarat versucht, einem Positionspapier zum Durchbruch zu verhelfen, durch welches „die wirksame Ausübung des Rechtes der Frauen auf Abtreibung zu garantieren und Einschränkungen aufzuheben seien, die, de iure oder de facto, den Zugang zu sicherer Abtreibung behindern“.

Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass es nicht sehr lange dauern wird, bis neuerlich in diesem Gremium ähnliche Anträge eingebracht werden, mit dem Ziel ein europaweites „Recht“ auf Abtreibung zu installieren, ebenso wie ein „Recht“ auf Euthanasie, Präimplantationsdiagnostik, Leihmutterschaft und dergleichen.

Sowohl 2008 als auch nun 2010 ist es nur durch ein gemeinsam vernetztes arbeiten verschiedenster lebensbefürwortender Kräfte – darunter auch vieler Lebensschutzbewegungen/- initiativen gelungen, ein katastrophales Abstimmungsergebnis zu verhindern. Bedenklich ist auf jeden Fall, wie knapp dieses Abstimmungsergebnis war und welchen Schluss dies auf die Kräfteverhältnisse im medizinethischen Sektor auf Europäischer Ebene zulässt!

Das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“ wird sich auch weiterhin mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln mit einbringen, um auch künftig derartige Anschläge gegen die Würde des menschlichen Lebens und des ärztlich-ethischen Handelns zu verhindern!

Dr. Florian Baumgartner

für das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“