In der vergangenen Woche wurden zwei Entscheidungen von politischen Entscheidungsträgern auf nationaler und europäischer Ebene getroffen, die als bioethisch höchst bedenklich zu bewerten sind und gravierende Folgen nach sich ziehen werden bzw. könnten:

Der Österreichische Nationalrat hat am 21.1.2015  die geplanten Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen.

Am 20.1.2015 hat der “Ausschuß für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter” des EU-Parlaments den sog. Tarabella-Bericht angenommen, in welchem von allen EU-Mitgliedsstaaten u.a gefordert wird, einen einfachen Zugang zur Abtreibung zu ermöglichen.


Mit einer deutlichen Mehrheit hat am 21.1.2015 der Österreichische Nationalrat die geplanten Änderungen im Fortpflanzungsmedizingesetz beschlossen. Obwohl besorgte Bürger in mehr als 700.000 Mails („einmalig in parlamentarischer Geschichte“) die Abgeordneten aufforderten, diesen Gesetzesentwurf nicht zu verabschieden, stimmten nur wenige Abgeordnete dagegen (113 zu 48 Stimmen). Somit wird in Kürze die Samenspende für lesbische Paare und auch bei heterosexuellen Paaren im Rahmen der künstlichen Befruchtung (IVF) zulässig sein. Bisher war die Samenspende Dritter nur bei einer Insemination (direkt in die Gebärmutter der Frau) zugelassen.

Weiters wird die Eizellspende sowie die Präimplantationsdiagnostik (nach drei oder mehr erfolglosen IVF-Zyklen, nach drei Fehlgeburten und ebenso dann, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung zumindest eines Elternteils die Gefahr besteht, dass es zu einer Fehlgeburt oder einer Erbkrankheit des Kindes kommen könnte) erlaubt werden.

Die Ignoranz gerade der politischen Verantwortlichen gegenüber nachvollziehbaren Bedenken und Argumenten, die Relativierung des Menschen in seinen Anfängen, das Abschütteln von Verantwortung gegenüber diesen schwächsten menschlichen Wesen und der Kniefall vor dem Zeitgeist sind erschreckend. Durch diese Gesetzgebung wird der Embryo darauf reduziert, einen Zweck zu erfüllen, besitzt aber offenbar keinen Eigenwert und schon gar keine Rechte.


Am 20.1.2015 hat der “Ausschuß für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter” des EU-Parlaments den sog. Tarabella-Bericht vom belgischen Sozialdemokraten Marc Tarabella angenommen, in welchem von allen EU-Mitgliedsstaaten u.a gefordert wird, einen einfachen Zugang zur Abtreibung zu ermöglichen, mit dem Hinweis auf das Grundrecht der Frauen, über ihren Körper zu verfügen. Daher solle der Zugang von Frauen zu „Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ verbessert werden.
Schon 2013 hatte die portugiesische Abgeordnete Edite Estrela mit ihrem Bericht versucht, ein europaweites Recht auf Abtreibung festzuschreiben. Durch massive Proteste hunderttausender Bürger konnte dies in letzter Minute verhindern, mit knapper Mehrheit stimmte damals das EU-Parlament gegen den Bericht. Zudem stellte die EU-Kommission in Folge noch einmal klar, dass das Thema Abtreibung oder Sexualkunde nicht in die Zuständigkeit der EU falle und exklusiv Sache der Mitgliedsstaaten sei. Ein vom EU-Parlament installiertes Recht auf Abtreibung würde gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
Der Tarabella-Bericht ist nun der erneute Versuch, die Ziele des Estrela-Berichts dennoch durch das EU-Parlament zu bringen. Die erste Hürde wurde im Ausschuss überwunden – damit ist jedoch noch nichts entschieden: Die Abstimmung im Plenum des Parlaments (vermutlich im Februar) steht noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass im Plenum der Bericht, wie bereits 2013, neuerlich gekippt wird. Dies ist umso wahrscheinlicher, je größer der Protest der EU-Bürger ist.

Dr. Florian Baumgartner

im Namen des
Salzburger Ärzteforums für das Leben