Die Stellungnahme vom 8.5.2020 aus dem Bundeskanzleramt im Namen der Bundesministerin für Frauen und Integration betreffend der parlamentarischen Bürgerinitiative #Fairändern kann nicht unkommentiert bleiben – heißt es doch in diesem Schreiben wörtlich:
Gleicher Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens setzt voraus, dass in dem Bundesland in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches gegeben ist. Die Entscheidungsfreiheit der Frauen, ein gesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch zu nehmen, muss unabhängig vom Wohnort gewährleistet sein.
Dazu ist von Seiten des Ärzteforums folgendes zu bemerken:
Schwangerschaftsabbrüche sind keine Leistungen des Gesundheitswesens – denn sie tragen nicht zur Gesundung der hauptbetroffenen Person – des sich entwickelnden Kindes – bei. Die Beendigung eines Menschenlebens – in allen Lebensphasen – ist keine gesundheitsmedizinische Leistung im eigentlichen Sinn.
Öffentliche Schwerpunktkrankenhäuser haben den Versorgungsauftrag zu Heilung und Genesung erkrankter Menschen beizutragen, bzw. wo dies nicht mehr möglich ist, zu Linderung der Beschwerden und palliativer Betreuung. Zu diesem Zweck werden sie mit öffentlichen Geldern finanziert. Eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung – auch wenn eine ungewollte / ungeplante Schwangerschaft betroffene Frauen / Eltern in schwerwiegende Konfliktsituationen bringen kann. Genau deshalb fordert die Bürgerinitiative #fairändern eine anonyme Statistik über Schwangerschaftsabbrüche, damit die daraus gewonnenen Informationen zur Verbesserung der Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen beitragen können.
Von einem gesetzlich verbrieften Recht eines Schwangerschaftsabbruches zu sprechen ist gemäß geltender Gesetzeslage definitiv eine inkorrekte Aussage: Abtreibung ist lt. StGB §96 ein strafbares Delikt, welches nur unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt ist. Es kann kein „Recht auf eine strafbare Handlung“ geben – dies ist ein juristischer Widerspruch in sich. Die Diktion in der Stellungnahme aus dem Bundeskanzleramt lässt entweder an (schwer vorstellbare) juridische Unkenntnis oder eine (unsachlich motivierte?) Irreführung denken.
Wir fordern Sie daher auf dafür zu sorgen, dass in der Stellungnahme diese Textpassage, Abtreibung sei „ein gesetzlich verbrieftes Recht“, entfernt wird, welche überdies Ihrem eigenen ÖVP-Parteiprogramm widerspricht, in dem es heißt: „Die Menschenwürde ist für uns in keiner Lebensphase verhandelbar. Wir lehnen den Schwangerschaftsabbruch ab. Politik und Gesellschaft haben jene Bedingungen zu schaffen, die Abtreibungen vorbeugen.“ Eine Sichtweise die Sie mit der Bürgerinitiative #Fairändern offensichtlich teilen.
Hochachtungsvoll
Dr. Florian Baumgartner
Dr. Ursula-Maria Fürst
Dr. Constantin Gudenus
Dr. Johannes Spenger
Mag. Camilla Tüchler
Dr. Nicholas Waldstein
Dr. Christian Windhofer