Der Ausschussbericht  des „Ausschusses für Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ der „Parlamentarischen Versammlung des Europarates“ durch die österreichische Nationalratsabgeordnete Frau Mag.iur. Gisela Wurm veranlasst uns zu folgender Stellungnahme:

Die Mitglieder oben genannten Ausschusses kommen ihrer Verpflichtung, welche ihnen als Deligierte der „Parlamentarischen Versammlung des Europarates“ – nämlich allen Bürgern ihres Landes bzw. der Mitgliedsstaaten der Europarates ohne Bevorzugung bzw. Benachteiligung von einzelner Gruppen zu deren Wohl und Sicherung deren Zukunft zu dienen – angesichts des vorliegenden Berichtes ganz offensichtlich nicht nach. 

Dieser Antrag kann aus folgenden Gründen von uns nur als zutiefst menschen- und vor allem kinderverachtend eingestuft werden:

Die Argumentationslinie Frau Mag.Wurms besteht darin, dass „die wirksame Ausübung des Rechtes der Frauen auf Abtreibung zu garantieren und Einschränkungen aufzuheben seien, die, de iure oder de facto, den Zugang zu sicherer Abtreibung behindern“ würden.

Es ist eine bewusste Irreführung durch eine geschickt gewählte, juristische Tatsachen verfälschende, jedoch auch leicht durchschaubare Wortwahl und Diktion ein „Recht auf Abtreibung“ einzufordern und von „legaler Abtreibung“ zusprechen : Ein „Recht auf Abtreibung“ existiert weder in Österreich noch in der überwiegenden Mehrzahl der europäischen Staaten / Staaten Europas – auch wenn dies offenbar quasi durch die Hintertüre eingeführt werden soll. Tatsache ist, dass in der Österreichischen Gesetzgebung ebenso wie in der anderer EU-Staaten die Abtreibung nach wie vor nicht per se erlaubt ist, daher auch nicht „legal“ (Gudrun) und schon gar nicht ein „Recht der Frau“ ist! Juristischer – der Verfasserin als Mag. iur. gewiss bekannter – Sachverhalt ist, dass die Abtreibung eine strafbare Handlung darstellt, welche nur unter gewissen Konditionen straffrei gestellt ist. (s. Österr. StGB § 96 und 97).

Dieses vermeintliche „Frauenrecht“ einzufordern ist in seinem Wesen an sich frauenfeindlich und diskriminierend, da Frauen global die grundsätzliche Ambition unterstellt wird, über die Existenzberechtigung und das Lebensrecht ihrer Kinder entscheiden zu wollen. Demgegenüber postulieren wir, dass die absolute Mehrheit der Frauen aus einem natürlichen Empfinden für Recht und Unrecht das ungeborene Leben in ihrem Leib als Geschenk und als in seiner Würde und seinen Rechten unantastbaren Menschen ansieht. Millionen von Frauen und Männer in den EU Staaten sehen es als Aufgabe und Verpflichtung von Politiker/-innen, das Lebensrecht der Kinder im Mutterleib zu schützen und nicht durch derartige Dokumente zu gefährden! Es ist ein äußerst bedenkliches Demokratieverständnis, ein „Recht“ für Frauen erkämpfen zu wollen, welches gleichzeitig das Grundrecht auf Leben anderer Menschen – nämlich das ihrer Kinder – zutiefst verletzt.

Vielmehr haben Frauen / Paare, welche durch eine ungeplante Schwangerschaft in eine Notlage gekommen sind, das Recht auf eine leicht zugängliche Beratung, mit dem Ziel, Ihnen eine Perspektive für ein Leben mit Kind aufzuzeigen., sowie auf unbürokratische und ausreichende konkrete Hilfsangebote. Zudem haben junge Eltern und Familien in unseren Augen als demographische Garanten für das Fortbestehen der Population auch das Recht auf eine kinderfreundlichere Gesellschaft in allen Belangen (Wohnungs-, Arbeits-, Steuerpolitik, Wahlordnung). Auch wenn bekräftigt wird, dass „Abtreibung soweit wie möglich vermieden werden“ müsse, fehlen diesem Papier auch nur die elementarsten Vorschläge zu diesen Bereichen!

Des weiteren kritisiert der Bericht, dass aufgrund von „Mangel an örtlichen Möglichkeiten der Gesundheitspflege, Mangel an Ärzten, die bereit sind, Abtreibungen durchzuführen, verlangte wiederholte medizinische Beratungen, für eine Meinungsänderung zugelassene Zeit und Wartezeit vor der Abtreibung“ der Zugang zur Abtreibung in der Praxis vielfach erschwert, oder sogar unmöglich gemacht werde.
Von einer änderungsbedürftigen „de facto Einschränkung“ von Schwangerschaftsabbrüchen zu sprechen, weil durch die zu geringe Anzahl von Ärzten, die zu einem Schwangerschaft bereit sind, Frauen die „wirksame Ausübung des Rechtes auf Abtreibung“ nicht garantiert werde, ist eine ungeheuerliche Herabwürdigung des ärztlichen Berufsstandes: Wir dürfen daran erinnern, dass uns erstens unser Berufsethos verpflichtet, Leben zu retten und zu erhalten und nicht zu töten. Zweitens ist in der österreichischen Gesetzgebung ganz klar und deutlich formuliert, dass Ärzte nicht zur Teilnahme an einem Schwangerschaftsabbruch gezwungen werden dürfen und Ihnen aus der Ablehnung auch kein Nachteil erwachsen darf, sondern sie das ausdrückliche Recht haben, die Durchführung einer Abtreibung ohne persönliche Konsequenzen abzulehnen! (s. Österr. StGB §97). Wir fordern hiermit die verantwortlichen PolitikerInnen unmissverständlich auf, diese Tatsache zu respektieren. Die Tötung eines Kindes im Mutterleib – und um dies handelt es sich bei einer Abtreibung einmal – ist keinerlei medizinische „Heilmaßnahme“, zu der ein Arzt individuell oder die Ärzteschaft global verpflichtet werden könnte oder auf die Patientinnen ein Recht hätten! Abtreibungen können nur schwerlich als medizinische Heilmaßnahmen zum Allgemeinwohl uminterpretiert werden.
Dass medizinische Eingriffe – um welche es sich auch immer handelt – medizinisch korrekt und nicht traumatisierend durchgeführt werden müssen, ist eine Forderung, der sich das Salzburger Ärzteforum anschließt. Im Zusammenhang mit Abtreibungen darf jedoch nicht die hohe Traumatisierungsrate für Frauen durch die Abtreibung als Eingriff ansich unerwähnt bleiben.
Wir schätzen den Schaden, der so durch Abtreibungen der Gesellschaft erwächst als keinesfalls unerheblich ein. Aus diesen Gründen kann es auch nicht Aufgabe des öffentlichen Gesundheitssystems sein, Abtreibungseinrichtungen zu schaffen und zu betreiben. Angesichts der bekannten hohen psychosomatischen Folgewirkungen und Komplikationsraten nach Abtreibungen ist unbedingt eine adäquate Nachbetreuung von Patientinnen einzufordern und sollte als medizinischer Mindeststandart für Abtreibungen definiert werden. Ebenso entspricht den heutigen medizinischen Dokumentationsqualitätskriterien, dass jeglicher operativer Eingriff statistisch erfasst werden muss, ebenso die kurz-, mittel- und langfristigen Komplikations- und Nebenwirkungsraten. Hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen ist eine bei anderen Eingriffen übliche Datenerfassung und –auswertung nach wie vor nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Das österreichische Ärztegesetz verpflichtet Ärzte vor einem Eingriff mit „erheblicher Auswirkung“ auf das weitere Leben und Wohl des Patienten zu einer umfassenden Aufklärung und zu einer unbedingten Einhaltung einer Bedenkzeit zwischen Aufklärung und medizinischem Eingriff von 3 Tagen. Dass es sich bei einer Abtreibung um einen Eingriff von „erheblicher Auswirkung“ handelt ist mit Sicherheit unbestreitbar !

Die Argumentation, dass sich die Zahl von Abtreibungen durch einen restriktiven Zugang zu diesen nicht vermindern lasse ist unwahr: Wie lässt sich sonst die Tatsache erklären, dass die Zahl an Abtreibungen trotz des einfachen Zuganges in Österreich eine der höchsten weltweit ist: geschätzte 30.-80.000 Abtreibungen stehen einer jährlichen Geburtenrate von ca. 80.000 gegenüber. Die Einführung der Fristenregelung hat nicht zu einer Reduktion sondern zu einer erheblichen Steigerung der Abtreibungszahlen geführt!

Zur Reduktion der Abtreibungszahl sind nur vordergründig leicht zugängliche und kostengünstige Verhütungsmaßnahmen die wichtigsten Maßnahmen. Vor allem eine frühzeitige Aufklärung über den Wert und die Schutzbedürftigkeit menschlichen Lebens von Anfang an bis zu seinem natürlichen Ende, sowie den Wert der menschlichen Sexualität und den ebenso sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit dieser, wäre die effektivste Prävention. Derartiger Aufklärungsbedarf besteht sicher nicht nur bei Kindern und Jugendlichen sondern offensichtlich auch bei manchen PolitikerInnen !

Es ist das souveräne Recht jedes Europäischen Staates, selbständig und unabhängig über die Gesetzgebung hinsichtlich Schwangerschaftsabbrüchen zu entscheiden. Staaten, die dem konsequenten Schutz Ungeborener aus ethischen Gründen in ihrer Gesetzgebung Rechnung tragen, von Europarat-Seite nahe zulegen, „Abtreibungen zu entkriminalisieren, die wirksame Ausübung der Rechtes von Frauen auf Abtreibung zu garantieren und die de iure und de facto Zugangseinschränkungen aufzuheben, überschreitet die Kompetenz des Europarates bei weitem!

Wir fordern hiermit die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der dieses Dokument in Kürze vorgelegt wird, ausdrücklich auf, diesen Vorschlägen eine klare Absage zu erteilen.

Für das „Salzburger Ärzteforum für das Leben“
Dr. Florian Baumgartner