Beginn des menschlichen Lebens

Der Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens ist nach wie vor Diskussionspunkt von Biologen, Philosophen, Theologen und Juristen. Lässt sich aus biologischer Sicht die Entwicklung eines Menschen von der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle über das Mehrzellstadium, die Wanderung in die Gebärmutter mit folgender Einnistung in die Schleimhaut, die Entwicklung embryonaler Stadien bis hin zum Geborenen naturwissenschaftlich noch nachvollziehen, so ist die Frage nach dem genauen Zeitpunkt, ab dem dieses Lebewesen ein Mensch ist, nach wie vor nicht exakt festgelegt und daher heftig umstritten. Im Folgenden sollen die unterschiedlichen Sichtweisen skizziert dargestellt werden:

Philosophische Sichtweisen

Philosophisch gesehen spricht vieles für den Beginn des Lebens des Menschen mit der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle, vor allem aus der Sichtweise der Potentialität. Nach der Verschmelzung gibt es für eine befruchtete Eizelle nur eine Entwicklungsmöglichkeit hin zu einem Menschen, es kann nichts Anderes daraus entstehen. Kritiker dieser Sichtweise verweisen jedoch darauf, dass nur aus weniger als 50% befruchteter Eizellen tatsächlich ein Mensch entsteht, da, verursacht durch unterschiedliche Bedingungen in der Gebärmutter, für den Embryo die Möglichkeit des Absterbens besteht. Ein weiterer Grund für Diskussion besteht in der Tatsache, dass sich erst in einem sehr frühen Embryonalstadium (Embryoblast) Formen einer Placenta und einer Nabelschnur ausbilden, was für die weitere Entwicklung unumgänglich ist. Hat sich der Embryo eingenistet und hat somit auch die notwendige Versorgung durch den Anschluss an das Blutkreislaufsystem der Mutter stattgefunden, so ist die Irreversibilität der weiteren Entwicklung voll gegeben.

Theologische Sichtweisen

Von theologischer Seite gibt es konfessionsabhängig doch auch unterschiedliche Ansichten bezüglich des Beginns des Lebens. Die katholische Kirche sieht den Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle als Beginn der Person-Werdung und dem Besitz einer Geistseele (siehe auch „Unbestimmtheit des Lebensanfangs“ 1).
Dies vermittelt der Zygote den vollen Umfang des Personenstatus und damit der Menschenwürde. Dieser Ansatz scheint wohl für die in vivo Situation größere Akzeptanz zu finden, ist aber bei in vitro „erzeugten“ Zygoten vielerorts abgelehnt, da hier ohne Gebärmutter der befruchteten Eizelle die Potentialität und Kontinuität wegen „Lebensunfähigkeit“ abgesprochen wird.
Die beiden anderen monotheistischen Religionen, das Judentum und der Islam sprechen dem werdenden Leben erst nach 40, respektive 120 Tagen den Wert menschlichen Lebens zu, was zur Folge hat, dass in diesen Kulturkreisen der Umgang mit Embryonen liberaler gehandhabt wird, d.h. dass insbesondere die jüdische Lehrmeinung die Embryonalforschung oder Präimplantationsdiagnostik (PID) ohne theologisch begründbare Bedenken zulässt. Im Anschluss an diese Phase ist der Schutz menschlichen Lebens jedoch sehr restriktiv und Schwangerschaftsabbrüche sind nicht mehr erlaubt. Die sehr strenge und restriktive Haltung der christlichen Theologie bezüglich des Lebensschutzes und PID sowie Pränatal Diagnostik (PND) hat nicht nur rein exegetische Ursprünge: auch die furchtbaren Erfahrungen der Selektion menschlichen Lebens während des Nationalsozialismus sorgen noch heute dafür, sehr kritisch auf die Embryonalforschung zu blicken 2.

Juristische Sichtweise

So unterschiedlich die theologischen Sichtweisen zum Lebensbeginn sind, so unterschiedlich ist die juristische Wahrnehmung je nach Schwangerschaftsalter: In Österreich wird der Schwangerschaftsabbruch erst ab der Nidation in die Gebärmutterschleimhaut als Abbruch gesehen, der Embryo gilt also für ca. 9 Tage strafrechtlich als nicht schützenswert. Auch nidationshemmende Verhütungsmethoden wie die Hormonspirale oder die „Pille danach“, welche die Nidation verhindern, werden nicht als Schwangerschaft beendende Mittel angesehen. Die sogenannte „Abtreibungs-Pille RU 486“ oder Mifegyne® (Wirkstoff Mifepriston), welche bis zum 49. Tag des Ausbleibens einer Regelblutung angewandt werden kann, fällt unter den §96 StGB. Es wird hier also von Schwangerschaftsabbruch ausgegangen. Der Schwangerschaftsabbruch fällt in der Zeit bis zum 3. Schwangerschaftsmonat (SSM) nach wie vor unter den Tatbestand der Tötung (§97 Abs. 1), ist in Österreich jedoch unter Straffreiheit gestellt 3.
Weiter zulässig ist in Österreich ein Schwangerschaftsabbruch auch nach dem 3. Monat bei sogenannten eugenischen Indikationen, d.h. bei Gefahr für das Leben der Schwangeren oder der großen Gefahr einer geistigen oder schweren körperlichen Behinderung. Vollen strafrechtlichen Schutz besitzt das Kind erst ab dem Beginn der Eröffnungswehen, von diesem Zeitpunkt an darf keine Tötung mehr durchgeführt werden.

Diese sehr unterschiedlichen Ansatzpunkte bzw. Festlegungen des Lebensbeginnes – je nach Sichtweise oder Position des Betrachters – eröffnen zusammen mit einem starken Wandel der heutigen Gesellschaft einen immer freizügigeren Umgang mit dem wachsenden menschlichen Leben. War es in Österreich in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bei Einhaltung der Fristenlösung, so nahmen in den folgenden Jahren mit dem rasanten Wissenszuwachs und vor allem den neu entdeckten und entwickelten medizinischen Möglichkeiten, die Einflüsse auf die Phase des Lebensbeginnes zu:

Waren es anfangs nur äußerlich angewandte Untersuchungsmethoden wie der (medizinisch unbedenkliche) Ultraschall, der Einblick in die Entwicklung des Embryos / Fetus ermöglichte, so wurden in den 90er und folgenden Jahren zunehmend labormedizinische Testverfahren zur Erkennung von Erkrankungen und Behinderung eines Kindes entwickelt. Parallel dazu etablierten sich auch eine Reihe von invasiven medizinischen Methoden sowohl in der Fortpflanzungsmedizin wie der IVF (In-vitro-Fertilisation), als auch in der pränatalen Diagnostik/Screening von genetisch bedingten Erkrankungen und/oder Behinderungen.

IVF-Problematik

Bei der IVF besteht nach wie vor darin ein ethisches Problem, dass mit der „Produktion“ mehrerer befruchteter Eizellen in der Petrischale einige nicht benötigt und somit verworfen oder tiefgekühlt aufbewahrt werden. Zusätzlich werden aufgrund der niedrigen Erfolgsrate einer einzelnen IVF von ca. 28% 4 mehrere Embryonen transferiert um zur erfolgreichen Geburt eines Kindes zu gelangen. Je nach philosophischer, ethischer oder theologischer Sichtweise wird dieses frühe Embryonalstadium – wie oben dargestellt – sehr unterschiedlich bewertet hinsichtlich der Frage, ob es sich hierbei schon um einen Menschen handle oder nicht.
Aus manch wissenschaftlicher Sicht bestehe der immanente Bedarf an derartigen überschüssigen Zellen um Forschung an humanen, embryonalen Stammzellen durchführen zu können 5. Diese Sichtweise wird jedoch keineswegs von allen Stammzellforschern geteilt 6,7,8, es scheint sogar eher unwahrscheinlich, dass humane embryonale Stammzellen überhaupt in der Humanmedizin ohne unverhältnismäßiges medizinisches Risiko, wie etwa maligner Entartung, eingesetzt werden können 9,10,11.

Immer mehr scheint sich die Medizin zu einem Dienstleistungsgewerbe zu entwickeln, welches ohne jegliche ethische oder moralische Grenzen das technisch Mögliche auf dem „Markt“ anbietet.

Sicht des „Salzburger Ärzteforums für das Leben“
zur Frage des Lebensbeginns

Angesichts der Komplexität der Materie, der Vielzahl der sich ergebenden ethischen Probleme bei einer willkürlichen Festlegung des Lebensbeginns auf eine spätere Embryonalperiode, können wir als Ärzteforum unter Abwägung aller differenzierten Sichtweisen den Lebensbeginn nur mit Verschmelzung der Ei- und Samenzelle ansehen. Wir sehen dies in der Tatsache begründet, dass der Embryo sich nicht zum Menschen entwickelt, sondern als Mensch. Die Entwicklung des Embryos erfolgt von Anfang an von sich heraus, ohne dass er Gehirn oder Herzschlag dazu benötigte. Schon Aristoteles bezeichnete die „Seele“ als das Phänomen der Selbstbewegung. So wächst, lange bevor Organe sich entwickelt haben, ab der Vereinigung von Ei und Samenzelle ein Mensch mit Leib und Seele heran – von sich heraus, ohne äußeres Zutun.
Wir vertreten daher die klare Auffassung, dass sich der Embryo nicht zum Menschen entwickelt, sondern ab der Zeugung als Mensch verschiedenste Entwicklungsstufen durchläuft. Daher wohnt ihm aus unserer Sicht auch von Beginn (= ab der Zeugung) die uneingeschränkte menschliche Würde inne und so steht ihm auch ein umfassender Schutz zu 19.

Referenzen

1. Unbestimmtheit des Lebensanfangs, science.orf.at
2. Deutschlandfunk Kultur, Wann beginnt menschliches Leben, 2011
3. Schwangerschaftsabbruch in Österreich, Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE), aktualisiert 2019
4. Metformin treatment before and during IVF or ICSI in women with polycystic ovary syndrome, Cochrane Database of Systematic Reviews, 2020
5. Zeit online, Wir brauchen embryonale Stammzellen, 2010
6. Talking to the experts: Why the EU should support human embryonic stem cell research in Horizon 2020, sciencebuisness, 2012
7. Ethical and Safety Issues of Stem Cell-Based Therapy, Int J Med Sci, 2018
8. Do we Still Need Human Embryonic Stem Cells for Stem Cell-Based Therapies? Epistemic and Ethical Aspects, Stem Cell Reviews and Reports, 2011
9. Stammzellforschung – Status, Ausblick und bioethischer Aspekt, Wiener Medizinische Wochenschrift 08/2008; 158(17):493-502
10. Klonen muss sich lohnen, Stefan Rehder, 2008
11. Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen: Argumente Für und Wider, Imago hominis 1/2008
12. Österreichisches Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Fortpflanzungsmedizingesetz, aktualisierte Fassung
13. Reproduktionsmedizin: Was bringt das neue Fortpflanzungsmedizingesetz? Imago Hominis, Band 22, Heft 1, via IEF
14. Neun von zehn Kindern mit Downsyndrom werden nie geboren, Der Standard, 2013
15. Wo es kaum noch Babys mit Downsyndrom gibt, Welt, 2019
16. Prevalence of Birth Defects in Iran: A Systematic Review and Meta-Analysis, Arch Iran Med, 2017
17. Was darf man mit einem Menschen nicht tun? Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.): Woche für das Leben 2017. Kinderwunsch – Wunschkind – Designerbaby
18. Schöne neue CRISPR-Welt, Die Tagespost, 2018
19. Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 2